ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Bausanierung Prothmann, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Bau-, Sanierungs- und Renovierungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart:
-
sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig
-
Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung zu berechnen.
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen gelten nur, sofern alle technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Witterung) verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
-
Zugang zur Baustelle gewährt wird
-
notwendige Genehmigungen vorliegen
-
Strom, Wasser und ggf. andere Ressourcen bereitgestellt werden
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung.
Wird keine ausdrückliche Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:
-
der Auftraggeber die Leistung nutzt oder
-
innerhalb von 7 Tagen keine wesentlichen Mängel gemeldet werden
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
